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KNIPEX
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Hinweisgeber

Hinweismanagementsystem / Ombudsmanntätigkeit / Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz

Zielsetzung

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie auch betrieblicher Richtlinien stellt die Grundanforderung für alle Aktivitäten von KNIPEX dar. Um dies sicherzustellen, verfügt KNIPEX über ein Compliance Management und hat verschiedene Maßnahmen er-griffen. 

 

Zwecks ständiger Optimierung des Compliance Managements haben wir auch ein Hinweismanagementsystem unter Beteiligung eines externen Ombudsmannes geschaffen.

 

Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für den Umgang mit Hinweisen auf mögliche Verletzung von internen Richtlinien und Rechtsverstöße, die Strafe oder Bußgeld nach sich ziehen können. Das System dient dazu, dem Verdacht von Verstößen in angemessener Weise nachzugehen und dabei einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern zu gewährleisten. 

Auch Hinweise und Verdachtsmeldungen zu Lieferanten von KNIPEX können über diesen Kanal gemeldet werden.

 

An wen kann ich mich wenden?

Das Hinweismanagementsystem richtet sich sowohl an die Mitarbeitenden von KNIPEX als auch an Externe Stakeholder wie z.B. Kunden, Betroffene im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, Wettbewerber oder das regionale Umfeld.

Hinweisgeber können sich an den externen Ombudsmann wenden. Die erhaltenen Hin-weise, insbesondere die Identität des Hinweisgebers und sonstiger in einer Meldung genannter Personen werden streng vertraulich und unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange behandelt.


Ombudsmann
Als Ansprechpartner steht Hinweisgebern in jedem Fall Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck als externer Ombudsmann zur Verfügung. Er verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Hinweisen auf straf- und bußgeldbewehrte Rechtsverstöße und steht als vertrauensvoller Ansprechpartner bereit. Er kann telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden und führt auf Wunsch auch persönliche Gespräche mit Hinweisgebern.

Der Ombudsmann ist verpflichtet, die Anonymität des Hinweisgebers, sofern von diesem gewünscht, gegenüber dem Unternehmen zu gewährleisten. Außerdem können Hinweisgeber bereits bei der Kontaktaufnahme mit dem Ombudsmann anonym bleiben.

Hinweise auf konkrete Verdachtsfälle leitet der Ombudsmann, ggf. unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers, mit einer Erstbewertung an den Leiter der Rechtsabteilung bei KNIPEX weiter. Dieser entscheidet über die weitere Zuständigkeit und gibt den Hinweis an die jeweils zuständige Stelle bei KNIPEX zur dortigen Bearbeitung weiter. Die jeweils zuständige Stelle entscheidet dann über die relevanten Maßnahmen wie oben beschrieben. Spätestens drei Monate nach erfolgtem Hinweis gibt der Ombudsmann dem Hinweisgeber eine Rückmeldung zum weiteren Umgang mit dem Hinweis.

 

Kontakte Ombudsmann
Rechtsanwalt Dr. Lutz Nepomuck
GAZEAS NEPOMUCK Rechtsanwälte PartG mbB (Köln)
Tel:  0221 975858 285
E-Mail:  [email protected]


Soweit Sie Verstöße bei einem Lieferanten von KNIPEX melden möchten oder Fragen, Anregungen oder Hinweise im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtenge-setz haben, können Sie sich alternativ auch an unseren LKSG-Beauftragten, Herrn Stefan Saltenbrock, wenden. Bitte benutzen Sie dazu die folgende Email-Adresse:

[email protected]

 

Stand: Januar 2024